Allgemeine Vertragsgrundlagen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Vertragsgrundlagen gelten für alle Leistungen des Auftragnehmers. Sie gelten auch dann, wenn der Auftraggeber allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AVG abweichende Bedingungen enthalten.

1.2 Die AVG des Auftragnehmers gelten auch, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen der Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.4 Ergänzend zu diesen AVG gelten für einzelne Produkte zusätzlich spezifische Bedingungen. Diese zusätzlichen Bedingungen gelten auch, wenn das entsprechende Produkt lediglich Teil eines vom Kunden gebuchten Pakets ist, welches auch andere Leistungen enthält.

1.5 Wenn wir für Sie personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) verarbeiten, dann gilt neben diesen AVG auch eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung.

1.6 Der Auftragnehmer kann diese AVG unter Berücksichtigung des berechtigten Interesses des Auftraggebers mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Auftraggeber der Änderung nicht innerhalb einer vom Auftragnehmer gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber in der Änderungsankündigung darauf hin, dass die Änderungen wirksam sind, wenn er nicht binnen der gesetzten Frist widerspricht. Diese Änderungsmöglichkeit ist beschränkt auf Änderungen, die das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht wesentlich verändern. Sie ist insbesondere nicht anwendbar für Preiserhöhungen.

2. Vertragsgegenstand & Leistungen

2.1 Der Leistungsumfang der einzelnen Leistungen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuellen Beschreibung der Leistungen. Der Auftragnehmer schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

2.2 Geschuldet ist die Bereitstellung von Softwarelösungen, Hostinglösungen, Systemadministrationsdiensten oder Beratungsleistungen in einer Art und Weise, die den Anforderungen des Vertrags- bzw- Auftragszwecks entspricht.

2.3 Die Verfügbarkeit der Server des Auftragnehmers und der Datenwege bis zum Übergabepunkt in das Internet beträgt mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen eine Erreichbarkeit aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.), nicht gewährleistet ist.

2.4 Der Auftragnehmer führt an seinen Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebs, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke kann er seine Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend einstellen oder beschränken, soweit wichtige Gründe dies rechtfertigen. Die Wartungsarbeiten werden, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchgeführt. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder Beschränkungen erforderlich sein, wird der Auftragnehmer den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.

2.5 Im Falle einer Bereitstellung eines digitalen Produkts behält sich der Auftragnehmer vor, die digitalen Produkte außer zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit auch aus Gründen des technischen Fortschritts, der Sicherheit, der technischen Verfügbarkeit inklusive des Supports von Anbieter- oder Herstellerseite sowie aus Gründen des stabilen Betriebs und der Integrität der Systeme zu ändern. Insbesondere dürfen einzelne Features, Anwendungen, Skripte, Apps, Links und Programme hinzugefügt, abgeschaltet oder geändert werden. Dem Kunden entstehen durch die Änderung keine zusätzlichen Kosten.

Der Kunde wird klar und verständlich über die Änderungen informiert. Sofern eine Änderung die Zugriffsmöglichkeit auf das digitale Produkt oder die Nutzbarkeit des digitalen Produkts für den Kunden beeinträchtigt, wird der Auftragnehmer den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist vor dem Zeitpunkt der Änderung über die Merkmale und den Zeitpunkt der Änderung sowie die Rechte des Kunden informieren. Dies gilt nicht, wenn die Beeinträchtigung der Zugriffsmöglichkeit oder der Nutzbarkeit nur unerheblich ist.

2.6 Soweit erforderlich und zumutbar wirkt der Kunde bei einer Änderung, z.B. durch eine erneute Eingabe von Zugangsdaten oder einfache Umstellungen, seiner Systeme mit.

2.7 Eine Nutzungsüberlassung (ganz oder teilweise) an anonyme Dritte ist untersagt.

2.8 Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Mängelgewährleistungsregelungen.

2.9 Für einige zusätzliche Dienste entstehen dem Auftragnehmer Kosten, die wir an unsere Kunden in Form einer Servicegebühr weitergeben. Dabei handelt es sich um Dienste wie z.B. der Vertragsübergabe, der Reaktivierung eines Auftrags oder des erneuten Rechnungsversands.

3. Urheberrechte, Lizenzen, Eigentumsvorbehalt

3.1 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden an den zur Verfügung gestellten Programmen, Anwendungen, Skripten, Apps, ein für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich, inhaltlich) einfaches Nutzungsrecht ein. Es ist nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Der Kunde wird Kopien von überlassener Software nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht weiter verwenden und löschen. Für Open Source Software gilt diese Bestimmung nicht, es finden ausschließlich die zugehörigen Lizenzbedingungen Anwendung.

3.2 Im Übrigen gelten die Lizenzbedingungen der jeweiligen Hersteller.

3.3 Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich, inhaltlich) hinaus ist in jedem Fall durch ein Nutzungshonorar gesondert zu vergüten. Jede auch nur teilweise Nachahmung eines rechtlich geschützten Produkts ist unzulässig.

3.4 Die Nutzungs- und Lizenzrechte gehen Zug um Zug mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.

3.5 Für alle durch den Auftragnehmer entwickelten Softwareprodukte bleibt dieser auch der alleinige Lizenzurheber.

3.6 Sofern nicht ausdrücklich anders durch einen Lizenzvertrag vereinbart, ist die Standardlizenz die Creative-Commons-Lizenz CC-BY-ND-3.0-DE (Namensnennung - Keine Bearbeitung - Deutschland). Diese Lizenz erlaubt es dem Kunden, das Produkt zu verwenden und zu verbreiten, solange er den Dienstleister als Urheber nennt und keine Veränderungen am Produkt vornimmt.

3.7 Wenn bei der Entwicklung eines Projekts Dritte Dienstleister involviert werden, werden die Lizenzen und Urheberrechte gemäß individuell vereinbarter Bedingungen auf den Kunden übertragen. Dies gewährleistet, dass der Kunde die erforderlichen Rechte für die Verwendung der Softwarelösung oder eingerichteten Programme besitzt.

3.8 Der Auftragnehmer hat, wenn nicht ausdrücklich anders mit dem Auftraggeber vereinbart, das Recht, öffentlich mit abgeschlossenen Projekten, beispielsweise in einem Portfolio oder auf der Unternehmenswebsite, zu werben und den Kunden als Referenz zu nennen.

4. Vergütung

4.1 Sämtliche erbrachten Leistungen sind für den Auftraggeber kostenpflichtig, sofern nicht anders vereinbart. Wünscht der Auftraggeber vom Auftragnehmer während oder nach Leistungserbringung Sonder- und/oder Mehrleistungen, so folgt daraus eine ergänzende Vergütungspflicht.

4.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann der Dienstleister eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann der Dienstleister auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

4.3 Die genaue Höhe der Vergütung wird in den individuellen Vereinbarungen festgelegt. Weitergehende Nutzungen müssen ergänzend bezahlt werden.

4.4 Für Arbeiten vor Ort berechnen wir die Kosten für die Anreise und die Reisespesen weiter.

4.5 Bei Anreise mit dem Mietwagen berechnen wir den Mietwagen (je nach Entfernung und Verfügbarkeit i.d.R. Full Size FDAR mit Tagesrate, bevorzugt vollelektrisch) und alle entstehenden Kosten (Tankquittung/Ladestrom, u.a.) weiter. Bei Anreise mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln berechnen wir den ICE-Preis 1. Klasse (sofern sinnvoll: Sparpreis) oder ein Flugticket Economy-Klasse weiter (Auslandsreisen mit mehr als 3h Flugzeit Business-Class), jeweils zzgl. Anschlussverkehrsmittel (Taxi, Mietwagen, Zug).

4.6 Die Reisezeit berechnen wir mit 40,00€ für die reine Fahrzeit oder Aufenthalt während der Reise. Hotelübernachtungen (****-Hotel, Frühstück, Abendessen, WLAN-Zugang) berechnen wir zum Selbstkostenpreis weiter.

4.7 Liegt der Einsatzort im Ausland, berechnen wir alle für die Reise notwendigen Auslagen (z.B. Visa) weiter. Für den Kalendertag, an dem wir uns im Ausland aufhalten, berechnen wir für zusätzliche Auslagen pauschal 100,00€ innerhalb der Europäischen Union und pauschal 250,00€ außerhalb der EU.

4.8 Sofern nicht anders aufgeführt, handelt es sich bei allen angegebenen Preisen um Netto-Preise, d.h. exklusive Umsatzsteuer.

4.9 Verbindlich ist der Angebotspreis.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Die Zahlung kann durch SEPA-Lastschrifteinzug, Kreditkarte oder Rechnung erfolgen. Im Einzelfall kann eine bestimmte Zahlungsmethode für bestimmte Produktgruppen ausgeschlossen sein.

5.2 Nutzungsunabhängige Entgelte sind für die erste Vertragslaufzeit im Voraus zahlbar, soweit kein anderer Abrechnungszeitraum vereinbart ist. Danach sind sie für einen Zeitraum im Voraus zahlbar, der der ersten Vertragslaufzeit entspricht, soweit kein anderer Abrechnungszeitraum vereinbart ist. Im Falle der Zahlung durch SEPA-Basis Lastschrifteinzug erteilt der Kunde dem Auftragnehmer ein entsprechendes Mandat für die Ausführung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das jeweils gültige erteilte Mandat dem Kunden anzuzeigen.

5.3 Nutzungsabhängige Entgelte sind nach dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig. Nutzungsabhängige Entgelte richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste, die der Auftragnehmer nach billigem Ermessen festlegt.

5.4 Der Auftragnehmer stellt zu jedem Zahlungsvorgang eine Rechnung bereit. Verlangt der Kunde die postalische Zusendung einer Rechnung, kann der Auftragnehmer hierfür ein Entgelt von 2,50€ je Rechnung verlangen. Soweit rechtlich zulässig, ist eine elektronische Rechnung ausgeschlossen.

5.5 Der Auftragnehmer ist dazu berechtigt, die zu zahlenden Preise nach billigem Ermessen gemäß §315 BGB der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Preisbildung maßgeblich sind. Für die Preisbildung maßgeblich sind insbesondere die Kosten für Technik (z.B. Hardware, technischer Service) und Kosten für Betrieb der Leistungen (Lizenzen, insbesondere Softwarelizenzen, Kosten für Domainregistrierung- und -verwaltung, Kosten unserer Lieferanten), Kosten für die Kundenbetreuung (z.B. Abrechnungs- und IT-Systeme), Personal- und Dienstleistungskosten, Energie, Gemeinkosten (z.B. für Verwaltung, Marketing, Mieten, Zinsen, Finanzierungskosten, Rechnungsstellung und Bezahlung) sowie hoheitlich auferlegten Gebühren, Steuern, Abgaben und Beiträgen.

5.6 Der Auftragnehmer ist darüber hinaus berechtigt, die Preise an die Entwicklung der weiteren, preisbildenden Faktoren nach Ermessen gemäß §315 BGB anzupassen, wenn diese Entwicklung eine Verschiebung der zu Vertragsbeginn bestehenden Wertverhältnisse zwischen Leistung und Gegenleistung bewirkt. Zu diesen Faktoren gehört die Anpassung unserer Infrastruktur an den Stand der Technik und das den Risiken für Rechte und Freiheiten natürlicher Personen angemessene Schutzniveau sowie an die Entwicklung rechtlicher und aufsichtsbehördlicher Anforderungen insbesondere in Bereichen Datenschutz, Telekommunikation und Verbraucherschutz und allgemeine wirtschaftliche Veränderungen, insbesondere die inflationsbedingte Verschlechterung des Geldwertes.

5.7 Preisänderungen werden dem Kunden spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Im Fall einer Preisänderung hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung ausschließlich auf einer Änderung von hoheitlich auferlegten Steuern, Gebühren, Abgaben und Beiträgen beruht oder sich zu Gunsten des Kunden auswirkt. Der Kunde wird in der Änderungsmitteilung auf sein Kündigungsrecht gesondert hingewiesen.

5.8 Im Übrigen bleibt §315 BGB unberührt.

5.9 Gegen Forderungen des Auftragnehmers kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Ausgenommen davon sind Ansprüche auf Rückabwicklung nach Widerruf der Vertrags nach §355 BGB.

5.10 Bis zur Leistung der fälligen Vergütung durch den Kunden ist der Auftragnehmer im Rahmen der Billigkeit dazu berechtigt, Ihre Dienste zu sperren.

5.11 Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er den fälligen Betrag nicht innerhalb von zehn Kalendertagen ab Rechnungszugang leistet. Maßgeblich ist, dass dieser Betrag innerhalb dieser Frist bei dem Auftragnehmer auf dem in der Rechnung angegebenen Konto eingeht. Sofern vereinbart, können in Einzelfällen andere Zahlungszeiträume gelten.

5.12 Kommt der Kunde mit der Zahlung einer monatlichen Vergütung in Verzug, kann der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis nach einer erfolglosen Mahnung mit angemessener Zahlungsfrist aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung für den Auftragnehmer liegt insbesondere auch dann vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

5.13 Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer eine Erstattung des hieraus entstehenden Schadens verlangen. Für Kosten, die wegen Rücklastschriften entstehen, welche der Kunde zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer ebenfalls Erstattung verlangen.

5.14 Bei Entwicklungsleistungen werden, sofern nicht anders vereinbart, 30% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und 70% nach Ablieferung fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Die Abnahme darf nicht aus gestalterischen Gründen verweigert werden. Mängelansprüche hinsichtlich der Gestaltung sind ausgeschlossen.

6. Pflichten des Kunden

6.1 Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Adressdaten, die Bankverbindung und die E-Mail-Adresse.

6.2 Der Auftragnehmer kann Informationen und Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, an die E-Mail-Adresse des Kunden schicken. Dem Kunden obliegt es, eine E-Mail-Adresse als Kontaktadresse anzugeben, die nicht zu unseren Produkten gehört. Andernfalls können wir den Kunden im Falle einer Sperrung nicht informieren.

6.3 Der Kunde verpflichtet sich, zugeteilte Passwörter unverzüglich zu ändern. Er ist verantwortlich für alle Dienste und Zugänge sichere Passwörter zu wählen und zu verwenden, die er ausschließlich bei einem einzigen Dienst oder Zugang bei uns verwendet. Der Kunde verwaltet seine Passwörter und sonstige Zugangsdaten sorgfältig und hält sie geheim. Er ist verpflichtet, auch solche Leistungen zu bezahlen, die Dritte über seine Zugangsdaten und Passwörter nutzen oder bestellen, soweit er dies zu vertreten hat.

6.4 Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme, Programme, Anwendungen, Skripte, Apps, Dateien, Links und sonstige Bestandteile nach den aktuellen Best Practices oder Branchenstandards der Informationssicherheit so einzurichten, dass die Sicherheit, Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Systeme, Netze, Programme, Anwendungen, Skripte, Apps, Dateien und Daten des Auftragnehmers, anderen Kunden des Auftragnehmers sowie von Dritten nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden.

6.5 Der Kunde erstellt regelmäßig Sicherheitskopien von allen Daten. Dabei dürfen Daten, die auf den Servern des Auftragnehmers abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden. Ist eine Wiederherstellung der Daten auf den Systemen des Auftragnehmers notwendig, wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server des Auftragnehmers übertragen.

6.6 Der Kunde stellt sicher, dass seine Domain(s) und seine Inhalte weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzen.

6.7 Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, keine Domains oder Inhalte zum Abruf anzubieten, die extremistischer (insb. rechtsextremistischer) Natur sind oder pornographische, kommerziell erotische, gewalttätige, gewaltverherrlichende, rassistische, diskriminierende, jugendgefährdende, volksverhetzende oder terroristische Inhalte darstellen, noch Domains oder Inhalte, die zu Straftaten aufrufen oder Anleitungsn hierfür darstellen. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige Verbindungen, die der Kunde auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden.

6.8 Die Nutzung unserer Dienste zur Verbreitung von Schadprogrammen oder missbräuchlich agierenden Botnetzen, zur Versendung von Spam-Nachrichten oder für Phishing, für Marken- und Urheberrechtsverletzungen, bzw. -piraterie, betrügerische oder irreführende Praktiken, Produktfälschung oder sonstige Verhaltensweisen, die gegen anwendbaren Recht verstoßen, ist untersagt.

6.9 Der Kunde schließt mit dem Auftragnehmer eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ab, sobald der Auftragnehmer in seinem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet.

7. Haftung

7.1 Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, insbesondere nicht für unmittelbare oder mittelbare Folgeschäden, Datenverlust, zusätzlichen Arbeitsaufwand, entgangenen Gewinn, System- oder Produktionsausfälle, die durch die Nutzung der im Rahmen seiner Dienstleistung eingerichteten oder entwickelten Softwareprodukte entstehen.

7.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Kunden an Dritte erteilt werden, übernimmt der Dienstleister gegenüber dem Kunden keinerlei Haftung, es sei denn, den Dienstleister trifft gerade bei der Auswahl des Dritten ein fahrlässiges Verschulden.

7.3 Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller dem Dienstleister übergebenen Vorlagen, Bilder, Videos etc. berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Kunde den Dienstleister von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

7.4 Der Kunde hat die entwickelten oder eingerichteten Softwarelösungen auf etwaige Mängel hin zu überprüfen. Einen Monat nach Projektabgabe entfällt jeglicher Anspruch des Kunden auf vollständige oder teilweise Rückzahlung.

7.5 Der Auftragnehmer kann Dienste sperren, wenn Systeme abweichend vom Regelbetriebsverhalten agieren oder reagieren und dadurch die Sicherheit, Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Systeme, Netze, Programme, Anwendungen, Skripte, Apps, Dateien und Daten des Auftragnehmers, anderen Kunden sowie von Dritten beeinträchtigt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer aufgrund objektiver Anhaltspunkte den Verdacht einer solchen Beeinträchtigung hat. Es wird klargestellt, dass diese Regelung auch für sog. Denial of Service Attacken (nachfolgend DoS-Attacken) gilt, die der Kunde ausführt oder für die die Produkte des Kunden von Dritten genutzt werden. Bei einer vorsätzlichen Handlung des Kunden oder Wiederholung der Attacken kann der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.

7.6 Machen Dritte glaubhaft, dass Inhalte oder Domains ihre Rechte verletzen, oder erscheint es aufgrund objektiver Anhaltspunkte als wahrscheinlich, dass durch Domains oder Inhalte Rechtsvorschriften verletzt werden, kann der Auftragnehmer die Inhalte oder Domain sperren, solange die Rechtsverletzung oder der Streit mit dem Dritten über die Rechtsverletzung andauert.

7.7 Verstößt der Kunde gegen ein Verbot aus Ziff. 6.6, 6.7 oder 6.8, kann der Auftragnehmer die Dienste sperren und eine fristlose Kündigung aussprechen.

7.8 Der Auftragnehmer kann aufgrund objektiver Kriterien die an seine Kunden gerichteten E-Mails ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail Schadsoftware enthält, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um unaufgeforderte oder verschleierte kommerzielle Kommunikation handelt.

7.9 Der Entgeltanspruch vom Auftragnehmer besteht fort, solange aus vorstehenden Gründen eine Sperrung eines Dienstes vorgenommen wurde.

7.10 Der Auftragnehmer kann bei schuldhaften Verstößen des Kunden gegen vorstehende Pflichten einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe des nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schadens verlangen. Den Parteien bleibt der Nachweis eines ausgebliebenen, geringeren oder höheren Schadens vorbehalten.

7.11 Im Fall der Verbreitung terroristischer Inhalte gemäß Verordnung (EU) 2021/784 des Europäischen Parlaments und des Rates werden wir im Falle einer Anordnung binnen 24 Stunden eine Sperrung vornehmen. Wir beobachten die Anzahl und Art der Fälle und evaluieren angemessene Maßnahmen zur Bekämpfung.

7.12 Der Kunde ersetzt dem Auftragnehmer alle Schäden, die aus einer Verletzung der vorstehenden Regelungen entstehen, soweit er dies zu vertreten hat. Der Schadensersatz erfasst auch die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung. Der Auftragnehmer informiert den Kunden unverzüglich, wenn er selbst oder Dritte entsprechende Ausprüche geltend machen und gibt dem Kunden Gelegenheit zur Stellungnahme.

8. Vertragslaufzeit, Kündigung

8.1 Soweit sich aus dem konkreten Angebot nichts anderes ergibt, ist der Vertrag kündbar mit einer Frist von einem Monat zum Ende der ersten Vertragslaufzeit. Danach verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

8.2 Abweichend gilt für Domains: Der Vertrag verlängert sich nach der ersten Vertragslaufzeit um jeweils zwölf Monate mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum jeweiligen Vertragslaufzeitende.

8.3 Beauftragt der Kunde bei einer Kündigung die Löschung einer Domain nicht mit, kann der Auftragnehmer die Domain nach Vertragsende und Ablauf einer angemessenen Frist an die zuständige Vergabestelle zurückgeben. Hiermit wird darauf hingewiesen, dass in diesem Falle eine Vergütungspflicht des Kunden gegenüber der Vergabestelle bestehen bleiben kann.

8.4 Alternativ kann der Auftragnehmer die Domain nach Ablauf einer angemessenen Frist auch löschen lassen.

8.5 Beendet der Auftragnehmer den Vertrag berechtigt wegen Zahlungsverzuges oder aus wichtigem Grund, kann der Auftragnehmer nach angemessener Frist die Löschung der betroffenen Domains veranlassen, sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt.

8.6 Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen.

9. Widerrufsbelehrung

9.1 Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

9.2 Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Andre Albert Mertes, Lerchenweg 5, 54584 Jünkerath, E-Mail: info@mertes.dev) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

9.3 Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Verrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

9.4 Sie haben erhaltene Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

9.5 Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

9.6 Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

9.7 Das Widerrufsrecht gilt nicht, sofern das Rechtsgeschäft Ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

10. Gerichtsstand, anwendbares Recht, außergerichtliche Streitbeilegung

10.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder anlässlich dieses Vertrages ist der Sitz des Dienstleisters, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für alle Ansprüche gleich welcher Art, die aus oder anlässlich dieses Vertrages entstehen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).

10.2 Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und wird von Fall zu Fall individuell über eine Teilnahme entscheiden.

11. Salvatorische Klausel

11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVG ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle von Regelungslücken.

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